Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der DECOLUMEN AG und ihren Kundinnen und Kunden für Dach-, Spengler- und Bauarbeiten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Offerten, Verträge und Leistungen der DECOLUMEN AG. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeitsausführung zustande. Massgebend sind die Offerte, allfällige Pläne sowie diese AGB.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, Zusatzarbeiten oder unvorhergesehene Aufwände (z. B. verdeckte Schäden an der Dachkonstruktion) werden nach Aufwand zu den geltenden Regie-Ansätzen verrechnet und dem Kunden vorgängig angezeigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug; es wird ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet.

5. Termine und Ausführung

Termine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadenersatz. Die Arbeiten werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Baukunde und den einschlägigen SIA-Normen ausgeführt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt freien Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie Abstellflächen für Material und Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung und informiert über bekannte Risiken (z. B. Asbest, Leitungen, statische Einschränkungen).

7. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind sofort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Ohne Rüge innert angemessener Frist gilt das Werk als genehmigt.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie, soweit vereinbart, die SIA-Norm 118. Wir beheben berechtigte Mängel innert angemessener Frist durch Nachbesserung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch normale Abnützung, unsachgemässe Nutzung, fehlenden Unterhalt oder Eingriffe Dritter.

9. Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

10. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DECOLUMEN AG, soweit dies rechtlich zulässig ist.

11. Stornierung

Bei Rücktritt des Kunden nach Vertragsabschluss werden bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material und nachgewiesene Umtriebe in Rechnung gestellt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6300 Zug, Schweiz.

Stand: 2026 · DECOLUMEN AG · CHE-108.815.058